1. Der Mietvertrag kommt zwischen Walli Siegfried, Buchenstr. 4, 354537 BW-Reinhardshausen, als Vermieterin und dem Mieter zustande.

2. Der Mietpreis beinhaltet neben dem gebuchten Objekt Bettwäsche, Hand- und Geschirrtücher. Für einen Austausch der Bettwäsche, Hand- und Geschirrtücher oder einem Reinigungsservice / einer Zwischenreinigung während der Mietzeit wird ein Entgelt erhoben. Die gültigen Preise sind auf Nach-frage erhältlich. Die Miete beinhaltet nicht die Kosten der Endreinigung. Bei Erfordernis kann das gebuchte Objekt durch ein anderes, adäquates Objekt ersetzt werden.

3. Der Mieter hat das Mietobjekt und die Einrichtungsgegenstände schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für während der Mietzeit entstandene Schäden, auch für solche, die durch seine Mitbewohner oder dessen Gäste verursacht worden sind. Sollte das Mietobjekt zu Mietbeginn oder während der Mietzeit nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und/oder durch den Mieter oder Mitbewohner zu Schaden kommen, so hat der Mieter die Vermieterin unverzüglich zu benachrichtigen. Bei verspäteter Schadens-/ oder Mängelanzeige wird angenommen, dass das Mietobjekt vertragsgerecht übergeben worden ist und der Mieter den Schaden oder Mangel zu vertreten hat.

4. Das Mietobjekt kann am Anreisetag nach Absprache bezogen werden. Die Aushändigung der Schlüssel an der Adresse der Vermieterin erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung des Mietpreises bis Mietbeginn. Ein anderer Ort der Schlüsselübergabe gilt nur nach entsprechender Vereinbarung. Die vereinbarte Mietzeit ist bindend, eine verspätete An- bzw. verfrühte Abreise wird nicht erstattet oder vergütet. Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis 10.00 Uhr zu räumen. Andere Regelungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bei Abreise ist die Wohnung in sauberem Zustand zu hinterlassen. Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen Entgelt gestattet.

5. Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Ebenso scheidet eine Haftung seitens der Vermieterin für in dem Mietobjekt abhandengekommene Gegenstände des Mieters aus.

6. Unterkunftsvermietungen/ -reservierungen beruhen auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages (BGB) und sind verbindlich. Bei Rücktritt vom Mietvertrag hat die Vermieterin Anspruch auf Zahlung des Mietpreises (§ 537 BGB), sofern es der Vermieterin nicht gelingt die Wohnung anderweitig zu vermieten. Die Fälligkeit der Mietpreiszahlung ist hiervon nicht betroffen. Zum Schutz vor Risiken wird dem Mieter der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung, zum Beispiel in einem Reisebüro oder bei einer Versicherung empfohlen.

7. Sollten einzelne Bestimmungen des Mietvertrages unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit des Vertrages im ganzen bzw. übrigen nicht. Soweit diese Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung oder einer vertraglichen Lücke treten die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist Fritzlar.

BW-Reinhardshausen Dezember 2018

Walli Siegfried

 


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